B e k a n n t m a c h u n g
Am 10. März 2024 findet die Wahl der Kirchenverordneten in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Martin Luther statt.
Die wahlberechtigten Kirchenmitglieder werden gebeten, bis zum 10. Oktober 2023 bei dem Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Martin-Luther Dettum, Hauptstraße 1, 38173 Dettum, Vorschläge für die Wahl der Kirchenverordneten schriftlich einzureichen.
In der Ev.-luth. Kirchengemeinde Martin Luther Dettum sind 10 Kirchenverordnete zu wählen.
Die Wahlvorschläge müssen Namen unter Angabe von Vor- und Nachname, Alter, Beruf und Anschrift enthalten.
Vorgeschlagen werden können alle Kirchenmitglieder der Kirchengemeinde, die
- bis zum 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- der Kirchengemeinde bis zum Wahltag mindestens fünf Monate (Frist: 10. Oktober 2023) angehören,
- und von denen erwartet werden kann, dass sie an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchenvorstandes gewissenhaft mitzuwirken bereit sind.
Der Kirchenvorstand
der Kirchengemeinde Martin Luther Dettum